Unsere
Grabpflege beinhaltet die monatliche Säuberung des Grabes; der Heckenschnitt
wird gemacht sobald er nötig ist. Wenn Sie wünschen wird die Saisonbepflanzung
zur entsprechenden Zeit gewechselt. In der Regel ist das Wässern der
Saisonbepflanzung in unseren Breiten nicht nötig, da wir bei der Auswahl
der Pflanzen darauf achten nicht zu durstige Pflanzen zu verwenden.
Die Abrechnung der angefallenen Kosten erfolgt zweimal jährlich: einmal
nach Erstellung der Sommerbepflanzung und einmal nach Totensonntag.
Bei
uns können Sie auch Verträge unter Mitwirkung der Rheinischen Treuhandstelle
für Dauergrabpflege abschließen.
Friedhofsgärtnerische Leistungen können damit im Voraus über viele
Jahre sicher bestellt und bezahlt werden. Sprechen Sie uns einfach darauf
an!